Abenteuerliche Radwegeführung

Seit der von allen beteiligten Behörden genehmigten Planung der Ortsdurchfahrt streiten sich die Verantwortlichen gleich um die richtige Umsetzung des eigentlich beschlossenen Radverkehr- Führungskonzeptes entlang der Hauptstraße in Waldacker. Das Ergebnis ist Fehlverhalten von Radfahrern mit Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern. Die ständigen Verstöße gegen die StVO (verbotenes Fahren auf einem Gehweg und Befahren der Gehwege/ Radverkehr Frei in falscher Richtung) lassen sich täglich real erleben.
Die Quartiersgruppe, die ja schon lange auf diese Missstände hinwies, hat kürzlich eine weitere „Begehung“ per Fahrrad mit den zurzeit Verantwortlichen der Stadt arrangiert. An der Radtour nahmen einige Mitglieder der Quartiersgruppe und die Herren 1. Stadtrat J. Rotter und St. Brockmann/ Öffentliche Ordnung/ Verkehr teil. Herr K. Huthman, Mitarbeiter der AG Radverkehrsführung der Quartiersgruppe, erläuterte u. a. die Problemzonen Lindenweg, Jägerstraße, Tannenweg, Hermann-Lönsstraße, Am Kappenwald sowie die prekäre Situation an der nördlichen OD- Grenze (siehe auch Memo 1) den anwesenden Repräsentanten der Stadt.
Als Fazit dieser Radtour ist nach Ausführungen von Herrn K. Huthmann zu bemerken:
Schon zu Beginn der Tour im Süden Waldackers wurde uns zugestanden, dass die örtliche Verkehrsbehörde keine Kenntnis hatte von den Passagen der VwV (Verwaltungsvorschrift) zur aktuellen StVO bezüglich der Markierung von Radfahrerfurten über die Nebenstraßeneinmündungen (wie Am Buchrain und Am Lerchenberg korrekt ausgeführt).

1. Es blieb offen, wann nun die erforderlichen Nachmarkierungen an allen Straßeneinmündungen erfolgen werden.

2: Der Radweg tangiert im weiteren Verlauf die Rollstuhl- Rampe zwischen B459 und Parallelstraße. Dort ist die Höhe des Geländers neben dem Radweg zu gering. Erforderlich ist eine Höhe von 1,2 – 1,3m unabhängig von der Absturzhöhe.
2. Am Ende des Radfahrstreifens auf der B459 am Lindenweg, wurde eine alternative Radverkehrsführung nach Norden diskutiert:
Anstatt wie bisher freiwillig den Gehweg, könnte in Zukunft der Mehrzweckstreifen als benutzungspflichtiger Radfahrstreifen bis über die Bushaltestelle Nord hinaus benutzt werden, um dann erst auf den “Gehweg/ Radverkehr frei” aufzufahren (Bordsteinabsenkung und farbliche Markierung wären nachzurüsten).

3. Im Bereich Ortsende – Lerchenstraße wurde der vom Ordnungsamt/ Verkehr verbotene Radverkehr auf dem Gehweg (bis Anfang 2014: Gehweg/ Radverkehr frei) als Folge eines Unfalls verteidigt. Siehe hierzu die Ausführungen Memo2!

Zur sicheren Querung der B459 am Ende des gemeinsamen Zweirichtungs- Geh- und Radweges von der Waldackerkreuzung her und darüber hinaus, muss von den zuständigen Behörden zeitnah ein sinnvolles Beschilderungs- und Markierungskonzept nachgearbeitet werden, um die gegenwärtigen Gefahren und Irritationen schnellstens zu beseitigen. Die Quartiersgruppe bietet hierzu ihre Expertise an.

Letztendlich hofft die Quartiersgruppe, dass das leidige Thema „Hauptstraße“ bald endgültig der Vergangenheit angehört.

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