Vorsorgevollmacht ist Vertrauenssache

Ein Beitrag von H.Geiken-Weigt und Johannes Ohnesorg.

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Sie sollten sich für diesen Fall einmal gedanklich mit folgenden Fragen befassen:

  • Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
  • Wer handelt und entscheidet für mich?
  • Wird dann mein Wille auch beachtet werden?

Wofür sollte ich Vorsorge treffen? Was kann schon passieren?

oder noch konkreter:

  • Wer verwaltet mein Vermögen?
  • Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
  • Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen?
    • Wer sucht für mich einen Platz in einem Alten-Pflegeheim oder in einer Demenz- Wohngemeinschaft?
    • Wer kündigt meine Wohnung oder meinen Telefonanschluss?
    • Wie werde ich ärztlich versorgt?
    • Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?

und

  • Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?

Dies sind nur einige von vielen Gesichtspunkten, die Sie beschäftigen sollten.

Die Vorsorgevollmacht dient dazu, die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts bei eigener Entscheidungsunfähigkeit dennoch zu gewährleisten.

Liegt keine Vollmacht vor, bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer, der die Entscheidungen zu ihrem Wohle treffen muss. Durch eine Vorsorgevollmacht legen Sie fest, welche Person ihres Vertrauens als Bevollmächtigter eingesetzt wird und bei einer Patientenverfügung legen Sie fest wie weit ihre medizinischer Behandlung/Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung angesichts einer tödlich verlaufenden Erkrankung gehen soll.

Über dieGeiken_Weigtses interessante Thema referierte Wolfgang Geiken-Weigt am 19. November 2013 vor über 50 Personen. Geiken-Weigt selbst hatte nicht  mit so viel interessierten Bürger/innen gerechnet und konnte somit die Anwesenden nur teilweise mit Informationsmaterial versorgen. Die Quartiersgruppe Waldacker möchte diese Unterversorgung an Infos ergänzen.

 

Über folgende Internetadressen kann man sich Muster-Vollmachten und Patientenverfügungen herunterladen:

 

Thema Downloads/ Links

Bundesministerium für Justiz allgemein zum Thema

Link zur Homepage

Bundesnotarkammer und Vorsorgeregister

Link zur Onlineregistrierung
Antragsformular  Vorsorgeregister Antragsformular zum herunterladen

Vorsorgevollmacht
(PDF Formular zum Ausfüllen)

Formular Download
Formular Vorsorge-Sets aus Zeitschrift Test
Formular zum herunterladen
Patientenverfügung
(Word-Textbausteine zur individuellen Anpassung)
Word – Textbausteine Download
Broschüren Downloads/ Links
Patientenverfügung [PDF] zum Bestellen und herunterladen
PDF Broschüre Download
Betreuungsrecht[PDF] zum Bestellen und  herunterladen
PDF Broschüre Download
Ansprechpartner Link
Amtsgericht Langen – Betreuungsgericht Link
Betreuungsbehörde im Kreis Offenbach Link
Stadt Rödermark Fachabteilung Senioren, Sozialer Dienst Link

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